< Zurück Letztes Update: 3.12.2002, 20:52
Auszug aus dem
Bericht des Menschenrechtsbeirates (MRB)
beim Bundesministerium für Inneres über seine Tätigtkeit im Jahr '01 (Volltext)
3.4.1.4. Dringlichkeitsbericht der Kommission OLG Wien 2 über behauptete Misshandlungen festgenommener Personen im Zusammenhang mit der "Opernball-Demonstration" vom 22. Februar 2001
Aus dem Dringlichkeitsbericht über Wahrnehmungen, Befragungen und dem unmittelbaren visuellen Augenschein der im Gefolge der "Opernball-Demonstration" festgenommenen und am 23., 24. und 26. Februar 2001 im PAZ Roßauer Lände besuchten inhaftierten Personen geht hervor, dass
  • insbesondere die von Angehörigen der WEGA verhafteten Personen über Schläge, Ohrfeigen und Fußtritte während und nach der Festnahme sowie über Beschimpfungen und der Androhung weiterer Gewalt geklagt hätten,
  • zwei Inhaftierte mit sichtbaren Verletzungen am Kopf aus Furcht vor Verleumdungsklagen und Repressalien durch die Polizei keine Angaben über ihre Verletzungen gemacht hätten,
  • amtsärztliche Untersuchungen trotz offensichtlicher Verletzungen mehrerer Personen nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt worden wären (der diensthabende Amtsarzt verwendete fünf Minuten für die Untersuchung von nicht weniger als 19 Personen, darunter auch solche, die sichtbare Verletzungsspuren aufgewiesen hatten).
Folgende Maßnahmen können festgehalten werden:
  • Sämtliche den Behörden bekannt gegebenen - tatsächlichen und behaupteten - Übergriffsvorwürfe wurden seitens der BPD Wien der Staatsanwaltschaft angezeigt.
  • Sämtliche festgestellten Unzulänglichkeiten bei der medizinischen Betreuung der Angehaltenen sind von der vom MRB eingesetzten AG "Medizinische Betreuung von Angehaltenen" berücksichtigt worden (siehe dazu II, Punkt 2).
 
Die GDfdöS wurde vom MRB ersucht, eine profunde Analyse des Einsatzes der Polizeikräfte anlässlich der Opernballdemonstration sowie der daraus gezogenen Konsequenzen vorzulegen. Seitens der Staatsanwaltschaft wurden noch im Jahr 2001 sämtliche Anzeigen gemäß § 90 StPO zurückgelegt. Der Bericht der GDfdöS lag im Berichtsjahr noch nicht vor.
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